Der Experte Martin Schrammel, MA BSc. (KLAR! Manager, Klimawandel-Anpassungsmodell-Region Zukunft Thayaland und Betreiber des Zughotels Waldkirchen a.d. Thaya) startete die Diskussion mit einem Beitrag zum Thema: Erfahrene Spannungen zwischen Denkmalschutz und Tourismus. Tatsache ist, dass die Anforderungen des Denkmalschutzes hohe Auflagen erfordern können. Als Beispiel brachte er Schloss Dobersberg, wo das Gemeindeamt barrierefrei eingerichtet werden soll, der Einbau von Aufzügen jedoch aufwendige Auflagen seitens des Denkmalschutzes erfordert. Die Zugwagons seines Zughotels ("Wohnen in einem Stück Eisenbahngeschichte") wiederum, ehemalige Bauzug-Waggons der ÖBB, stehen bewusst nicht unter Denkmalschutz. Diese können deshalb für Übernachtungen adaptiert werden (WC, Badezimmer mit Dusche, Küche) bleiben aber trotzdem Großteils so, wie sie ursprünglich waren. Gleichzeitig können sie durch die Hoteleinnahmen erhalten werden. Sein Ansatz: Schützen durch Nützen.
Expertin Bettina Preinfalk (Obfrau des Tourismusforums Rainbach und Managerin der Pferdeeisenbahn Kerschbaum) bestätigte eine ähnliche Erfahrung: der Pferde-Eisenbahnhof, den sie verwaltet, steht unter Denkmalschutz. Aktuell dürfen vierzig schadhafte Kastenfenster nicht gedichtet werden, die Mehrkosten der geforderten Sanierung dafür sind sehr hoch. Sie führte aus, dass der Denkmalschutz den Eigentümern entgegenkommen muss, sonst werden Häuser nicht geschützt.
Prof. Christian Hanus (UWK) bestätigte die Problematik, betonte aber den wertvollen Dienst für die Allgemeinheit durch eine fachgerechte Sanierung. Besonders die Folgekosten werden durch eine Sanierung günstiger, die fachgerechte Erhaltung der Originalfenster verhindert eine allfällige Verschimmelung. Alice Rutter-Lehner, MSc (UWK) sieht die Notwendigkeit von Synergie beider Seiten, also von Denkmalschutz und Tourismus. Das Potential eines Denkmals müsse erkannt und zugänglich gemacht werden.
Jarmila Hansová und Martina Indrová (Nationales Institut für Denkmalpflege) schlossen die Diskussion mit der Erkenntnis ab, dass die lokale Denkmalbehörde noch besser erklären müsse, wieso dieser Schutz stattfinden soll. Wenn der Sinn für die Auflagen begründet ist, kann Verständnis für die notwendigen Maßnahmen gewonnen werden.