ACHTUNG! Informationen zu der neuen Förderperiode 2021-2027 finden Sie auf der neuen Website interreg.at-cz.eu.

Eine Reihe von Institutionen und Einrichtungen sind für die Umsetzung und Kontrolle des Programms AT-CZ zuständig. Hier finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Stellen und ihre Funktionen:

  • Verwaltungsbehörde (VB): Programmstelle, die für die Verwaltung des gesamten Programms zuständig ist. Sie unterstützt die Tätigkeit des Begleitausschusses und stellt ihm Informationen zur Verfügung, die der Begleitausschuss für seine Entscheidungen braucht. Sie ist für die Übermittlung von programmrelevanten Informationen an die Europäische Kommission zuständig. Die VB stellt EFRE-Förderverträge aus. Die Aufgabe der Verwaltungsbehörde wird durch das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Österreich wahrgenommen.
  • Gemeinsames Sekretariat (GS): Unterstützt die Tätigkeit der Verwaltungsbehörde und des Begleitausschusses. Das GS begleitet die ProjekträgerInnen während des gesamten Projektzyklus. Das GS hat seinen Sitz bei der Verwaltungsbehörde in St. Pölten und in Brünn (Brno), Tschechien.
  • Begleitausschuss (BA): gemeinsames, auf Grundlage eines Abkommens der am Programm beteiligten Mitgliedstaaten errichtetes Gremium. Der bilateral besetzte Begleitausschuss ist insbesondere für die Auswahl von Projekten, die Begleitung des im Rahmen der Durchführung der im Programm festgelegten Prioritätsachsen und Ziele erreichten Fortschrittes verantwortlich. Der BA setzt sich aus VertreterInnen der relevanten Behörden beider Länder, VertreterInnen von SozialpartnerInnen und aus den verschiedenen am Programm beteiligten Regionen zusammen. Eine Liste der Mitglieder des Begleitausschusses können Sie hier einsehen.
  • Kontrollstellen: Stellen, die im Einklang mit dem Art. 23 der EFRE-Verordnung errichtet wurden. Ihre Aufgabe ist die Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben der ProjektträgerInnen. In Tschechien wurde die Funktion der Kontrollstelle dem Zentrum für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik übertragen, in Österreich übernehmen diese Aufgaben die in den jeweiligen österreichischen Landesregierungen der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Oberösterreich eingerichteten Kontrollstellen. Die zuständigen Kontrollstellen aller Projektpartner sind im EFRE-Vertrag angeführt. Ihre Kontaktdaten finden Sie hier.
  • Bescheinigungsbehörde: Erstellt und reicht Zahlungsanträge an die Europäische Kommission ein, erhält Zahlungen von der Europäischen Kommission und zahlt diese an die Lead PartnerInnen aus. Diese Aufgaben werden von der Niederösterreichischen Landesregierung wahrgenommen.
  • Prüfbehörde: Prüft, ob das Management und Kontrollsystem des Programms effektiv funktioniert. Der Sitz der Prüfbehörde ist im Österreichischen Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus in Wien.
  • Nationalbehörde (NB): Das Ministerium für Regionalentwicklung in Prag unterstützt die Verwaltungsbehörde bei Aufgaben der Programmumsetzung in den tschechischen Regionen und stellt die Bescheide für die nationale Kofinanzierung aus dem Staatshaushalt für tschechische Projektträger aus.
  • Regionale Koordinierungsstellen (RKs): Beraten und unterstützen die AntragstellerInnen während des gesamten Projektzyklus. Sitz der RKs sind die Landesregierungen der Bundesländer Oberösterreich, Niederösterreich und Wien sowie die Kreisämter der tschechischen Kreise Südböhmen, Südmähren und Vysočina. Die Kontaktdaten der RKs können Sie hier einsehen.