ACHTUNG! Informationen zu der neuen Förderperiode 2021-2027 finden Sie auf der neuen Website interreg.at-cz.eu.

Nach der Benachrichtigung des Gemeinsamen Sekretariats über die Projektgenehmigung haben Sie als Lead Partner folgende Aufgaben:

  • im Falle einer Genehmigung des Projekts mit Auflagen diese Auflagen in den Antrag zu übernehmen bzw. eventuelle Mängel zu beseitigen

  • im eMS die zusätzlichen Informationen zur Auszahlung der EFRE-Mittel zu ergänzen

  • Dokumente, die zur Vertragserstellung nötig sind, vorzulegen

Für die Vertragsvorbereitung ist es nötig im eMS die Kontoinformationen einzutragen

  • entweder mittels zugehörigen Formulars (Anhang P2, Handbuch für ProjektparterInnen)

    oder

  • eine Bankbestätigung über das angegebene Girokonto, aus der alle notwendigen Informationen (d.h. mind. die Kontonummer in Form von IBAN, Bankbezeichnung, Informationen zum Kontoinhaber) hervorgehen.

Die Währung des Kontos muss für die Auszahlung der EFRE-Mittel EUR sein!

Weites ist es vor der Vertragsunterzeichnung nötig, sich mit der Kontrollstelle des Leadpartners über den Zeitplan der Berichtsperioden, die im Projektantrag angegeben sind, zu besprechen.

Weitere Dokumente zur Volage:

Informationen zum Vorsteuerabzug:

  • für österreichische Projektpartner: Falls der Projektpartner nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist eine entsprechende Bestätigung des Finanzamtes zu übermitteln. Diese Bestätigung darf nicht älter als 6 Monate sein und muss einen klaren Bezug zum Projekt oder Programm INTERREG V-A AT-CZ aufweisen.

  • für tschechische Projektpartner: Im Fall, dass Ihre Institution vorsteuerabzugsberechtigt ist, aber gleichzeitig für die Aktivitäten des Projektes keinen Anspruch auf einen Abzug der Vorsteuer hat. In diesem Fall ist diese Tatsache durch eine Ehrenerklärung über die Förderfähigkeit der Vorsteuer nachzuweisen. Die Vorlage dieser Erklärung ist ein Bestandteil der "Anforderungen an die Nachweisführung" (tsch.: Náležitosti dokladování), die vom Zentrum für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik herausgegeben wurden und unter http://www.crr.cz als Download zur Verfügung stehen. Der Scan dieses Dokuments wird unter „Anhänge“ hochgeladen, das Original wird der Kontrollstelle spätestens mit der ersten Abrechnung vorgelegt.

Bauprojekte:

Im Fall, dass Ihr Projekt Baumaßnahmen umfasst, ist eine Baugenehmigung einschließlich der Unterlagen, auf deren Grundlage die Genehmigung erteilt wurde, dann vorzulegen, wenn dieser Nachweis nicht bereits mit dem Antrag eingereicht wurde.

Projekte mit De-minimis-Beihilfe:

Werden im Rahmen Ihres Projektes Aktivitäten durchgeführt, die unter die De-minimis-Regel fallen, ist es nötig ein (aktualisiertes) Formular der De-minimis-Erklärung einzureichen (s. Anhang P4 des Handbuches für AntragstellerInnen).

Ausständige Rückforderungsanordnung:

Wird im Projekt eine Gruppenfreistellung gemäß VO (EU) Art. 651/2014 angewandt, hat der Projektpartner mit einer Ehrenerklärung nachzuweisen, dass gegen ihn keine Rückforderungsanordnung im Zusammenhang mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission über eine rechtswidrige Förderung und ihre Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt ausgestellt wurde, die bisher nicht beglichen wurde. D.h. dass der Projektpartner erhaltene Beihilfenzahlungen, im Fall einer Feststellung einer rechtswidrigen und mit dem Binnenmarkt nicht zu vereinbarenden öffentlichen Beihilfe durch die Kommission, zurückgezahlt hat. Diese Bedingung bezieht sich dabei nicht nur auf den alleinigen Begünstigten, sondern auf die gesamte Gruppe von Unternehmen, mit denen der Begünstigte im Rahmen einer wirtschaftlichen Einheit (eines Betriebes) verbunden ist.

Eigentumsrecht zu Immobilien:

Es ist ein das Eigentumsrecht nachweisendes Dokument vorzulegen, wenn dieser Nachweis nicht bereits zusammen mit dem Förderantrag erbracht wurde.

Übersicht über Vergabeverfahren:

Tschechische Partner, die im Rahmen des Projektes bereits Vergabeverfahren durchgeführt haben, haben ihrer Kontrollstelle auch eine Übersicht dieser durchgeführten sowie geplanten Vergabeverfahren vorzulegen. Diese Übersicht muss nicht vor der Vertragserstellung vorliegen, das notwendige Formular wird dem Projektpartnerin der Regel nach der Genehmigung des Projekts im Begleitausschuss von der Kontrollstelle zugesandt.

Dokumente werden in der Regel in elektronischer Form über das eMS vorgelegt.