ACHTUNG! Informationen zu der neuen Förderperiode 2021-2027 finden Sie auf der neuen Website interreg.at-cz.eu.

Alle Projektpartner sind verpflichtet regelmäßig strukturierte Informationen über den Verlauf des Projektes via eMS vorzulegen (Partnerfortschrittsbericht, Ausgabenliste, etc.). Durch die Anwendung des Leadpartner-Prinzips werden diese Informationen auf zwei Ebenen bereitgestellt. Im ersten Schritt werden Berichte durch die einzelnen Projektpartner über ihre Aktivitäten vorgelegt, im zweiten Schritt berichtet dann der Leadpartner auf der Ebene des gesamten Projekts. Auf jeder dieser Ebenen findet eine Berichterstattung über den inhaltlichen und finanziellen Fortschritt im jeweiligen Berichtszeitraum des Projektes statt.

 

Berichtszeiträume

Die Berichtszeiträume werden für jedes Projekt individuell festgelegt. Die Dauer eines Berichtszeitraumes beträgt mindestens 6 Monate und sollte ein Jahr nicht überschreiten. Der erste und der letzte Berichtszeitraum kann in Absprache mit der zuständigen Kontrollstelle kürzer bzw. länger angesetzt werden. Die einzelnen Berichtszeiträume, für die ein Bericht abgegeben wird, müssen aufeinander folgen, d. h. der nächste Berichtszeitraum muss immer an dem Tag beginnen, der nach dem letzten Tag des Berichtszeitraumes folgt, für den der vorherige Bericht vorgelegt wurde. Der erste Berichtszeitraum beginnt am Tag des Projektbeginns, der im Förderantrag, bzw. im EFRE-Fördervertrag festgelegt ist.