ACHTUNG! Informationen zu der neuen Förderperiode 2021-2027 finden Sie auf der neuen Website interreg.at-cz.eu.

Kommt es während der Projektdurchführung zu Änderungen des Projektes im Vergleich zum Projektantrag, ist es nötig das Gemeinsame Sekretariat zu informieren bevor die Änderung eintritt, oder, falls es nicht anders möglich ist, sofort, nachdem diese Änderung eingetroffen ist.

Zur Einreichung eines Änderungsantrags bzw. zu einer Änderung des Projektantrags ist nur der Leadpartner berechtigt. Aus diesem Grund müssen alle Projektpartner den Leadpartner unverzüglich über Umstände informieren, die eine Projektänderung nach sich ziehen. Ein Änderungsantrag kann nur einmal pro Berichtsperiode gestellt werden!

Eine Änderung beantragen Sie im eMS mittels dem Reiter „Änderungsantrag“. Füllen Sie den Antrag zweisprach aus (deutsch und tschechisch) und beschreiben und begründen Sie sämtliche Änderungen ausreichend.

Mit Ausnahme von weniger erheblichen Änderungen formalen Charakters muss vor der eigentlichen Einreichung eines Änderungsantrags von der zuständigen Kontrollstelle eine Stellungnahme eingeholt werden.

Das Gemeinsame Sekretariat prüft den Änderungsantrag im eMS und entscheidet über die Erheblichkeit der Änderung und das damit zusammenhängende weitere Verfahren:

  • Änderungen, die einer Zustimmung des Begleitausschusses bedürfen

    • Z.B.: eine Aufstockung der EFRE-Mittel; Änderung von Aktivitäten, die sich auf die Ziele des Projektes auswirken; eine Änderung die Partnerschaft betreffend; Änderungen des Projektbudgets, die sich auf das Ziel des Projektes auswirken.

  • Änderungen, die einer Zustimmung der Verwaltungsbehörde bedürfen

    • Z.B.: Änderung der Bezeichnung des Begünstigten im Zusammenhang mit einer Änderung der Rechtsform des Antragstellers oder der Eigentumsstruktur; Verlängerung der Laufzeit des Projektes; Erweiterung der Aktivitäten des Projektes; Änderung der Berichtsperioden; Aufstockung der Finanzmittel einer Kostenkategorie (Budgetzeile) um mehr als 15 % der förderfähigen Ausgaben der jeweiligen Kostenkategorie des Projektpartners, wenn dies keine Auswirkungen auf das Ziel des Projektes hat und diese Aufstockung durch entsprechende Einsparungen bei den anderen Kostenkategorien (Budgetzeilen) ausgeglichen werden kann; Umschichtung der Finanzmittel zwischen den Projektpartnern, wenn dadurch die Ziele des Projektes nicht beeinflusst werden; Änderung von Aktivitäten des Projektes, wenn dadurch die Ziele des Projektes nicht beeinflusst werden

  • Änderungen, die durch das Gemeinsame Sekretariat genehmigt werden

    • Z.B.: Änderung des Bankkontos, Änderung der Bezeichnung bzw. des Sitzes des Begünstigten, Änderung der Bezeichnung oder der Anschrift der Projektpartner, Änderung der zeichnungsberechtigten Person, Änderung des Ansprechpartners

  • Änderungen, die keiner Beantragung im eMS bedürfen

    • Im Fall einer Aufstockung der Finanzmittel einer Kostenkategorie/Budgetzeile eines Projektpartners, die unter 15 % des aktuellen im EFRE-Vertrag verankerten Budgets der jeweiligen Kostenkategorie liegt, ist es nicht notwendig, dass der Leadpartner einen Änderungsantrag im eMS stellt.

Nach Durchführung der Änderungen reicht der Leadpartner erneut den Projektantrag im eMS ein. Im Falle, dass die Änderungen Einfluss auf die gültige Version des EFRE-Vertrags haben, ist es nötig, dass das Gemeinsame Sekretariat auf Grundlage der ausgedruckten und neuen Version des Projektantrags seine überarbeitete Version vorbereitet.