ACHTUNG! Informationen zu der neuen Förderperiode 2021-2027 finden Sie auf der neuen Website interreg.at-cz.eu.

Die EFRE-Mittel werden dem Leadpartner fortlaufend auf Grundlage eines durch das Gemeinsame Sekretariat genehmigten Auszahlungsantrags ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt immer in Euro

Nach Genehmigung des Auszahlungsantrags wird dieser durch das Gemeinsame Sekretariat der Verwaltungsbehörde übergeben. Die Verwaltungsbehörde führt eine formelle Prüfung des Projektberichtes durch, dessen Bestandteil der Auszahlungsantrag ist. Nach der Freigabe übermittelt sie an die Bescheinigungsbehörde einen Zahlungsauftrag.

Die Zahlstelle der Bescheinigungsbehörde überweist die EFRE-Mittel an den Leadpartner in der Regel innerhalb einer Frist von 4 Wochen.

Verpflichtungen des Leadpartners

Der Leadpartner ist verpflichtet die entsprechenden Anteile der erhaltenen EFRE-Mittel an die jeweiligen Projektpartner innerhalb von 14 Kalendertagen auf ihre Konten zu überweisen. Nach der Überweisung ist der Leadpartner verpflichtet die Durchführung der Zahlung durch das Hochladen entsprechender Kontoauszüge ins eMS nachzuweisen.

Die Finanzmittel aus dem Staatshaushalt werden direkt auf die Konten der einzelnen tschechischen Projektpartner überwiesen.