ACHTUNG! Informationen zu der neuen Förderperiode 2021-2027 finden Sie auf der neuen Website interreg.at-cz.eu.

Näheres zur Einhaltung einer ordnungsgemäßen Publizität des Projektes können Sie dem Handbuch für Projektpartner entnehmen. Die Verpflichtungen hinsichtlich der Bewerbung des Projektes sind im EFRE-Fördervertrag festgelegt.

Die Publizität wird hinsichtlich folgender Punkte geprüft:

  • hinsichtlich der einzelnen Outputs des Projektes –  wurde die Öffentlichkeit oder wurden die Teilnehmer einer Veranstaltung über die Finanzierungsquelle des entsprechenden Outputs des Projektes unterrichtet? Entsprechen diese Informationen den Anforderungen?

  • hinsichtlich der einzelnen Mittel (Träger) der PublizitätEntsprachen Plakate, Flyer, Einladungen u.ä. den Anforderungen der verpflichtenden Publizitätsrichtlinien?

  • hinsichtlich der WerbemittelHaben die Werbemittel (z.B.: Schreibutensilien, T-Shirts, Genussmittel u.ä.) Projektbezug und tragen sie zur Bewusstseinsbildung über das Projekt bei? Entsprechen sie den Anforderungen der verpflichtenden Publizitätsrichtlinien?

Sollten die Regeln der Publizität nicht eingehalten werden, werden Sie durch die Kontrollstelle auf die Mängel hingewiesen und es wird ihre Behebung gefordert, wenn dies zu dem Zeitpunkt noch möglich ist. Wird dieser Aufforderung nicht Folge geleistet oder besteht keine Möglichkeit zur Mängelbehebung, muss die Kontrollstelle Sanktionen auferlegen.

Die Höhe der Sanktion wird auf Grundlage der gesamten förderfähigen Ausgaben ermittelt, die für den entsprechenden Output des Projektes / Gegenstand der Publizität, Werbemittel, etc. direkt aufgewendet wurden und kann bis zu 100 % betragen!