Monitoring und Kontrolle auf Ebene der Projektpartner
Der sogenannte Partnerbericht setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
Partnerfortschrittsbericht
Hier geben Sie eine zusammenfassende Darstellung der Tätigkeiten sowie der erreichten Outputs und Aktivitäten aus den einzelnen Arbeitspaketen für den entsprechenden Berichtszeitraum.
Füllen Sie den Bericht in der Sprache des Projektpartner aus – entweder auf Deutsch ODER Tschechisch
Legen Sie den Bericht innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Ende des entsprechenden Berichtszeitraums vor! Der Endbericht, d.h. der Bericht für den letzten Berichtszeitraum, muss innerhalb von 90 Kalendertagen nach dem Ende dieses Berichtszeitraums vorgelegt werden.
Bevor der Partnerbericht nicht zertifiziert wurde, darf kein weiterer Bericht eingereicht werden.
Finanzbericht
Der Finanzbericht wird auf Grundlage der in die Belegliste eingetragenen Ausgaben automatisch im eMS generiert.
In das Verzeichis tragen Sie jene Beträge ein, die in der zur Prüfung vorgelegten Berichtsperiode tatsächlich entstanden sind und bezahlt wurden. Zusammen mit der Ausgabenliste müssen Sie in das eMS auch die entsprechenden Buchungs- und Steuerbelege über die Bezahlung bzw. weitere Nachweise und Dokumente in elektronischer Form hochladen, die zum Nachweis der Förderfähigkeit der entsprechenden Ausgaben angefordert werden.
Die verpflichtende Erbringung von Nachweisen unterscheidet sich für tschechische und österreichische Partner.
Prüfung auf Ebene des Projektpartners
Die Kontrollstelle prüft den Partnerbericht innerhalb von 90 Tagen nach der vollständigen Vorlage des Berichts inklusive der erforderlichen Anlagen. Das Ziel der Kontrolle ist es zu überprüfen, ob die Waren und Leistungen im Einklang mit den im Fördervertrag festgelegten Förderbedingungen geliefert wurden und ob die geltend gemachten Ausgaben auch tatsächlichen entstanden sind. Sind die Unterlagen nicht vollständig, wird der Projektpartner durch die Kontrollstelle zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen aufgefordert. Falls der Projektpartner der Aufforderung der Kontrollstelle nicht nachkommt, werden die jeweiligen Ausgaben aus der Ausgabenliste entfernt. Der Projektpartner kann die Nachweise mit dem nächsten (noch nicht vorgelegten) Partnerbericht nachliefern. Falls der Nachweis auch dann nicht gebracht wird, werden diese Ausgaben als nicht förderfähig behandelt.
Nach erfolgter Prüfung bestätigt die Kontrollstelle via eMS die Übereinstimmung der als förderfähig beurteilten Kosten mit den maßgeblichen Rechtsgrundlagen und Programmvorschriften (EU-Verordnungen, Gemeinsame Förderfähigkeitsregeln, Fördervertrag, allf. relevante nationale Regelungen).