Bestimmte tschechische Leadpartner sind nach Vertragsabschluss verpflichtet den Vertrag im sog. Vertragsregister zu veröffentlichen, was gemäß Gesetz Nr. 340/2015 Slg. seine Gültigkeit begründet. Nach Erfüllung der Bedingungen für diese Veröffentlichung wird dem Leadpartner der Vertrag vom GS im PDF-Format zugesandt.