ACHTUNG! Informationen zu der neuen Förderperiode 2021-2027 finden Sie auf der neuen Website interreg.at-cz.eu.

Publizität

Alle Begünstigte einer Förderung sind verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Unterstützung ihres Projekts durch Mittel der Europäischen Union im Rahmen des Programms Interreg V-A Österreich – Tschechische Republik zu informieren.

Die Begünstigten sind dabei verpflichtet, die Vorgaben gemäß Publizität und Bewerbung angeführt im Kapitel 5 des Handbuchs für Projektpartner, weiters die Vorgaben unter Punkt 2.2 des Anhangs XII der allgemeinen Verordnung, sowie die Angaben in der zugehörigen Durchführungsverordnung, in der die technischen Parameter definiert werden, einzuhalten.​

Hier können Sie die Programmlogos für Ihre Publizitätszwecke herunterladen.

Es gibt zwei Versionen, mit und ohne Hinweis auf den EFRE-Fond. Die komplette Version (mit Hinweis auf den EFRE-Fond) in Farbe soll wenn möglich immer verwendet werden. Die einfärbige Variante sowie die Version ohne Hinweis auf den EFRE-Fond kann nur in begründeten Fällen verwendet werden (z.B. beim Bedrucken von kleineren Werbegegenständen empfiehlt sich die Verwendung der Version ohne Hinweis auf den EFRE-Fond).

 

FLAGGE der EU

Deutsch, Tschechisch, Englisch

Als Vektorgrafik zum Download über: https://europa.eu/european-union/about-eu/symbols/flag_de. 

Der Text "EUROPÄISCHE UNION" muss unter der Flagge ergänzt werden.

Die möglichen Schriftarten sind: Arial, Calibri, Garamond, Trebuchet, Tahoma und Verdana.

"Best-practice" Broschüre 2007-2013