Zentrale Dokumente sind die Gemeinsamen Förderfähigkeitsregeln, das Programmhandbuch sowie Leitfäden zu weiteren relevanten Themen (Indikatoren, Zuordnung von Mitarbeitern zu Leistungsgruppen, Jems etc.).
Darf die De-minimis Regelung angewendet werden?
JA. Siehe Programmhandbuch (Kap. 3.8.1).
Kann der Projektantrag nach der Einreichung korrigiert werden?
Wenn sich der Projektantrag im Status „Eingereicht“ befindet, kann er nicht weiterbearbeitet werden. In der Phase der Bewertung wird der/die AntragstellerIn im Fall von Mängeln vom Gemeinsamen Sekretariat zu deren Behebung aufgefordert – zu diesem Zweck wird der Antrag vom Gemeinsamen Sekretariat zur Bearbeitung geöffnet. Bei Aufforderung zur Korrektur/Ergänzung kann der Projektantrag nur einmal bearbeitet werden.
Ist es möglich, weitere Bedingungen zwischen den Projektpartnerorganisationen in der Partnerschaftsvereinbarung festzulegen?
JA. Falls zutreffend, sollte die Leadpartnerorganisation das Feld "§13 Partnerschaftsvereinbarung, sonstige Bestimmungen" im Jems ausfüllen. Die Daten aus diesem Feld werden dann in den Export der Partnerschaftsvereinbarung übernommen.
Gibt es eine Frist zur Behebung von Mängeln im Rahmen der Projektbewertung?
JA. Die Frist beträgt maximal 10 Werktage.
Wie ist der Ablauf der Projektbewertung?
Der Prozess der Projektkontrolle und -bewertung umfasst zwei Phasen:
Prüfung der Förderfähigkeit des Antrags, inklusive Prüfung der formalen Anforderungen
Prüfung der Qualität und der grenzüberschreitenden Wirkung
Wir empfehlen Ihnen, den Projektantrag vor dem Einreichen anhand der Checklisten für die Kontrolle und Bewertung des Projektantrags zu überprüfen (Anhänge C5 und C6 des Programmhandbuchs).
Wie läuft die Auszahlung der Mittel an die Projekte ab? Wie und mit welchen Fristen läuft die Vorlage eines Zahlungsantrags ab?
Die Projektpartnerorganisationen müssen über ausreichend Mittel zur Vorfinanzierung verfügen. Die Ausgaben werden im Nachhinein auf Grundlage der eingereichten Projektberichte erstattet, die durch die Kontrollstellen geprüft werden. Die Auszahlung erfolgt somit auf Basis der tatsächlichen förderfähigen und anerkannten Ausgaben (vor dem Hintergrund der Gemeinsamen Förderfähigkeitsregeln), die seitens der jeweils zuständigen Kontrollstelle zertifiziert wurden.
Müssen die Projektaktivitäten ausgewogen bzw. gleichmäßig auf beiden Seiten der Grenzen verteilt sein?
24.05.2023
NEIN, es muss kein Prinzip der Ausgewogenheit erfüllt werden, im Sinne einer budgetären Verteilung bzw. einer räumlichen Verteilung der Projektpartnerorganisationen. Es ist jedoch ratsam die Aktivitäten bestmöglich auf beide Seiten der Grenze zu verteilen, um eine klare grenzüberschreitende Wirkung zu erzielen.
Wann erfährt man, ob der Projektantrag beim Begleitausschuss genehmigt worden ist?
24.05.2023
Innerhalb kurzer Zeit nach der Begleitausschusssitzung (Termine sind auf der Homepage unter „Termine“ ersichtlich) wird das Gemeinsame Sekretariat über die Entscheidung des Begleitausschusses die AntragstellerInnen direkt informieren.