Die Höhe der Kofinanzierung aus EFRE-Mittel im Programm Interreg Österreich-Tschechien 2021-2027 beträgt bei allen Projekttypen 80 %.
Können Ausgaben für die Projektvorbereitung geltend gemacht werden? Wie werden sie vorgelegt?
Durch die Genehmigung des Projektantrags entsteht automatisch der Anspruch auf die Vorbereitungskostenpauschale in Höhe von 6.200 EUR.
Der Betrag muss von der Leadpartnerorganisation in ihrem Partnerbudget angeführt werden.
Der Anspruch erwächst automatisch und es ist nicht mehr nötig, zusätzliche Dokumente (verpflichtende Anhänge) zur Projektvorbereitung vorzuweisen. Es wird empfohlen das Projektvorgaben bei den zuständigen Regionalen Stellen bzw. Gemeinsamen Sekretariat vom Anfang konsultieren.
Die Aufteilung des Betrags zwischen den Projektpartnerorganisationen wird von diesen selbst geregelt und wird auf Ebene des Programms nicht kontrolliert. Die Aufteilung der Vorbereitungskostenpauschale kann von den Projektpartnerorganisationen im § 13 der Partnerschaftsvereinbarung (verpflichtender Anhang des Projektantrags) festgelegt werden.
Müssen im Budget die geplanten Ausgaben außerhalb des Programmgebiets ausgewiesen werden?
NEIN. Das Monitorung der Ausgaben außerhalb des Programmgebiets werden nicht durch die Programmbehörde durchgeführt.
Gibt es eine maximale Höhe des Projektbudgets?
NEIN. Das Programm ist jedoch nicht auf die Finanzierung umfangreicher Investitionsmaßnahmen ausgelegt, und zwar sowohl hinsichtlich der Gesamtmittelausstattung des Programms als auch der Verteilung der Mittel auf die Prioritäten/spezifischen Ziele.
Großprojekte: > 200.000 Euro Projektbudget (Gesamtkosten)
Mittelprojekte: > 30.000 Euro Projektbudget, im Fall von Priorität 3 - Spezifizsches Ziel "Kultur und Tourismus" 50.000 - 200.000 Euro Projektbudget (Gesamtkosten).
Kleinprojekte: ≤ 30.000 Euro Projektbudget (Priorität 4) bzw. 50.000 Euro (Priorität 3 - Spezifizsches Ziel "Kultur und Tourismus") (Gesamtkosten), umgesetzt via den Kleinprojektefonds.
Können gemeinsame Ausgaben geltend gemacht werden?
JA. Die Methode zur Bestimmung des Anteils der gemeinsamen Ausgaben sollte zwischen den ProjektpartnerInnen bereits bei der Vorbereitung des Projektantrags vereinbart und in der Kooperationsvereinbarung (Partnerschaftsvereinbarung) oder in einer anderen zweisprachigen Vereinbarung über gemeinsame Ausgaben zwischen den PartnerInnen beschrieben werden (eine solche Vereinbarung kann von den PartnerInnen auch erst während der Projektdurchführung geschlossen werden).
Haben tschechische Projektpartnerorganisationen Anspruch auf einen Kofinanzierungsbeitrag aus dem tschechischen Staatshaushalt?
JA. Tschechische Projektpartnerorganisationen können eine Förderung aus dem tschechischen Staatshaushalt zusätzlich zur Kofinanzierung aus dem Programm erhalten. Die Höhe für einzelne Organisationstypen ist im Programmhandbuch festgesetzt.
Dürfen Projekte von anderen Organisationen kofinanziert werden?
JA. Österreichische Projektpartnerorganisationen müssen auch eine sogenannte Nationale Kofinanzierungserklärung als Anhang zum Projektantrag einreichen, wenn sie von einer anderen Organisation/Institution kofinanziert werden (Anhang A5).
Gibt es ein Mindestmaß an Budgetbeteiligung, um das Kriterium der "gemeinsamen Finanzierung" für die Zusammenarbeit zu erfüllen?
JA. Der finanzielle Beitrag der PartnerInnen aus jedem Mitgliedstaat beträgt mindestens 5 % der gesamten förderfähigen Ausgaben des Projekts.
Ist es notwendig, die Ausgaben den Berichtsperioden zuzuordnen?
NE. Die automatische Dauer einer Berichtsperiode beträgt 12 Monate. Die Berichtsperioden werden bei der Unterzeichnung des EFRE-Vertrags festgelegt.
Wie hoch ist der Beitrag aus dem Staatshaushalt der Tschechischen Republik im Falle einer Schuleinrichtung, die eine beitragszahlende Einrichtung der Region / Gemeinde ist?
Schulen und Bildungseinrichtungen, die in das Bildungsregister des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft https://rejstriky.msmt.cz/rejskol/ eingetragen sind, haben Anspruch auf einen Beitrag des SH in Höhe von 10 %.
Müssen alle Projektpartnerorganisationen das gleiche Budget haben (dieselben Abrechnungsformate verwenden)?
NEIN. Jeder Projektpartnerorganisation legt ihr Budget individuell fest.
In welcher Phase kann der Antragsteller zur Budgetanpassung aufgefordert werden?
Der Antragsteller kann zur Anpassung des Budets (Personalkosten auf Grundlage von Standardeinheitskosten) in folgenden Projektphasen aufgefordert werden:
a) Phase des Formalchecks - JS sendet eine Aufforderung zur Vervollständigung/Korrektur des Projektantrags,
b) Genehmigung des Projekts mit Bedingungen - Der Begleitausschuss kann eine Bedingung in Bezug auf eine Budgetanpassung auferlegen,
c) Durchführungsphase - auf der Grundlage einer Prüfung der eingereichten Unterlagen für die Personalkostenrechnung.
Sind die Sätze der Standardeinheitskosten bei Personalkosten brutto-brutto?
JA, die Stundensätze sind brutto-brutto Stundensätze. Es können keine weiteren Kosten abgerechnet werden (z.B. Bonuszahlungen usw.).
Sind die Sätze der Standardeinheitskosten bei Personalkosten indexiert?
24.05.2023
Im Laufe der Projektumsetzung können die Stunden- und Monatssätze nicht verändert werden. Der Satz, der bei der Projektgenehmigung gilt, wird auch über die gesamte die gesamte Projektlaufzeit beibehalten. Es ist jedoch im Rahmen der Programmlaufzeit vorgesehen, die Sätze einer Indexanpassung zu unterziehen, d.h. für später eingereichte Projekte gelten womöglich indexierte Stunden- und Monatssätze.
Kann im Laufe des Projektes die Abrechnungsmethode der Personalkosten geändert werden?
24.05.2023
NEIN, sobald Sie einmal entweder Personalkosten als Pauschalsatz oder als Standardeinheitskosten eingereicht haben, kann während der Projektumsetzung die Methode nicht mehr geändert werden.
Sind Kosten für freie Dienstnehmer auch als Personalkosten abzurechnen?
24.05.2023
JA, Kosten für freie Dienstnehmer sind ebenfalls Personalkosten.