ACHTUNG! Informationen zu der neuen Förderperiode 2021-2027 finden Sie auf der neuen Website interreg.at-cz.eu.

Nach der erfolgreichen Projektgenehmigung und Unterzeichnung des EFRE-Vertrags beginnt die praktische Projektumsetzung. Die Projekte müssen im Einklang mit den im EFRE-Vertrag festgelegten Bedingungen umgesetzt werden. Der/ die Lead PartnerIn trägt die Verantwortung für die gesamte Projektumsetzung. Falls es während der Projektumsetzung zu Projektänderungen kommt, muss das Gemeinsame Sekretariat informiert bzw. die Genehmigung zur Änderung beantragt werden.

Die Auszahlungen werden immer nach dem Abschluss der einzelnen Projektperioden an die Lead-PartnerInnen überwiesen. Die Auszahlungsanträge werden im eMS eingereicht und von den zuständigen Kontrollstellen überprüft.

Während der Projektumsetzung laufen Administrationskontrollen, der/ die ProjektträgerIn muss mit möglichen Vor-Ort-Kontrollen rechnen. Diese Vor-Ort-Kontrollen können geplant oder auch zufällig sein.

Jeder/ Jede ProjektträgerIn muss für ausreichende Publizität seines Projekts sorgen, die im Einklang mit den Publizitätsregeln ist.

Einzelne mit der Projektumsetzung und Kontrolle verbundenen Tätigkeiten werden ausführlich im Handbuch für ProjektträgerInnen beschrieben.