Für die Koordination der Prüfung und Bewertung der Förderanträge ist das Gemeinsame Sekretariat zuständig. An der Bewertung Ihrer Projektanträge beteiligen sich auch externe ExpertInnen.
Die Prüfung und Bewertung des Projektantrags läuft in zwei Phasen ab:
Prüfung der Förderfähigkeit des Projekts
Prüfung der qualitativen Bewertungskriterien des Projektantrags
Ziel der Prüfung der Förderfähigkeit ist festzustellen, ob der Antrag alle Grundsatzkriterien des Programms erfüllt (z.B. grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Einreichung aller notwendigen Antragsunterlagen, korrekte Berechnung der finanziellen Ressourcen usw.)
Eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Phasen der Prüfung der Förderfähigkeit finden Sie imHandbuch für AntragstellerInnen. Hier ist auch die Checkliste der Förderfähigkeitskriterien (Anhang H05) verfügbar, die auch als Unterlage für die Förderfähigkeitsprüfung dient.
In der zweiten Phase, Prüfung der Bewertungskriterien des Projektantrags, werden die Qualität und die Kriterien der grenzüberschreitenden Wirkung geprüft.
Die Koordination der Prüfung der qualitativen Kriterien wird durch das Gemeinsame Sekretariat in enger Kooperation mit den Regionalen Stellen gestaltet. Die Bewertung wird von den externen ExpertInnen durchgeführt. Die Regionalen Stellen sind verantwortlich für die interne Koordination im Rahmen ihres Zuständigkeitsgebietes und für die Bestimmung der konkreten ExpertInnen, die die Bewertung durchführen.
Die Bewertung der grenzüberschreitenden Wirkung wird vom Gemeinsamen Sekretariat durchgeführt, es wird auch hier von zwei Mitarbeiterinnen bewertet. Die Prüfung wird parallel zu jener der qualitativen Kriterien durchgeführt.
Eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Phasen der Prüfung der qualitativen Kriterien finden Sie imHandbuch für AntragstellerInnen.Hier können Sie die Checkliste der Bewertungskriteriendes Förderantrages (Anhang H06) herunterladen.
ZUSAMMENFASSUNG DER KONTROLLE
Nach dem Ausfüllen aller Checklisten der beiden Phasen fasst das Gemeinsame Sekretariat die Ergebnisse zusammen und stellt sie dem Begleitausschuss zur Verfügung. Die Prüfungen der Kriterien der Förderwürdigkeit sowie der Bewertungskriterien bilden die Basis für Entscheidungen des Begleitausschusses über Erteilung der Förderung aus dem EFRE.
Über die Projekte entscheidet der gemeinsame Begleitausschuss (BA) in seinen regelmäßigen Sitzungen im Einklang mit seiner genehmigten Geschäftsordnung.