ACHTUNG! Informationen zu der neuen Förderperiode 2021-2027 finden Sie auf der neuen Website interreg.at-cz.eu.

GEFÖRDERT WERDEN KÖNNEN:

  • Öffentliche und private Forschungseinrichtungen,
  • Schulen, Fachhochschulen und Universitäten,
  • öffentliche Einrichtungen (Bund, Regionen, Gemeinden und deren Organisationen),
  • NGOs,
  • öffentliche und private Unternehmen,
  • Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ),
  • zahlreiche andere Institutionen – Interessensvertretungen, Religionsgemeinschaften, Vereine, Kammern und Verbände.

Nicht gefördert werden können:

  • Physische Personen
  • Politische Parteien