Die Vorbereitung auf die Programmperiode 2021–2027 haben begonnen. Den Grundstein dafür legt ein Memorandum of Understanding über die zukünftige grenzüberschreitende Zusammenarbeit, das bereits im November 2018 seitens österreichischen und tschechischen VertreterInnen auf Schloss Štiřín unterzeichnet wurde.
Für die Vorbereitung wurde eine Programmierungsgruppe eingerichtet, die sich aus VertreterInnen der Europäischen Kommission, der Verwaltungsbehörde, der Nationalbehörde und der Regionen zusammensetzt. Die thematischen, prozeduralen Eckpunkte werden im Laufe des Jahres 2020 partnerschaftlich definiert werden.
Die genaue Ausgestaltung des Programms ist abhängig von Entscheidungen auf EU-Ebene: sobald die Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen und zu den Verordnungsentwürfen abgeschlossen sind, können die Eckpunkte des Programms fixiert werden. Die geographische Abgrenzung des künftigen Programmgebiets wird ebenso auf diesen Entscheidungen beruhen, wie auch die zukünftigen Programmschwerpunkte.
Vereinbart wurde jedoch bereits, dass die Verwaltungsbehörde auch in der Periode 2021–2027 wieder beim Amt der NÖ Landesregierung angesiedelt sein wird. Das Ministerium für Regionale Entwicklung der Tschechischen Republik wird weiterhin die Funktion der Nationalbehörde übernehmen.
Schwerpunkte der Programmierungsgruppe
Im ersten Halbjahr 2020 wird die Programmierungsgruppe vorrangig auf die thematische Ausrichtung des künftigen Programms, Vereinfachungsmöglichkeiten auf Projektebene (Stichwort vereinfachte Kostenoptionen) sowie die künftige Ausgestaltung des Kleinprojektefonds fokussieren. Zentrale Grundlagen werden dabei Ergebnisse der Evaluierung zur noch laufenden Programmperiode bilden, sowie eine sozio-ökonomische Analyse, die seitens der Europäischen Kommission erarbeiteten Border Orientation Papers und letztlich regionale und sektorale Strategiedokumente.
Bottom-up starten die thematische Diskussionen mit Ende Jänner 2020. Im Rahmen von nationalen Workshops zu unterschiedlichen Schwerpunktthemen werden ProgrammpartnerInnen gemeinsam mit relevanten Steakholdern und potentiellen ProjektpartnerInnen mögliche Kooperationsthemen erörtern – sowohl auf tschechischer als auch auf österreichischer Seite des Programmgebiets (umgesetzt via das Projekt ATCZ1 ConnReg AT-CZ).
Generelles Ziel ist, das Programmdokument bis Ende 2020 gemeinsam zu erarbeiten, sodass es bis zum Frühjahr 2021 bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden kann und erste Projekte im zweiten Halbjahr 2021 eingereicht werden können.
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Verordnungsentwürfe:
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg)
Informationen zu Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen